Mit der Teilnahme am Denzel Summer Deals Gewinnspiel (nachfolgend „Gewinnspiel“ genannt) bestätigen die Teilnehmer:innen (nachfolgend „Teilnehmer:innen“ genannt) die nachstehenden Teilnahmebedingungen, insbesondere auch die Datenschutzbestimmungen gem. Punkt 10., gelesen zu haben und diesen ausdrücklich zuzustimmen.
1. Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels und datenschutzrechtlicher Verantwortlicher ist die
Wolfgang Denzel Auto AG, FN 329075i, Erdbergstraße 189-193, 1030 Wien
(nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
2. Gewinnspielzeitraum
Das Gewinnspiel beginnt am 06.07.2026 (00:00 Uhr) und endet am 31.08.2026 (23:59 Uhr) (nachfolgend „Gewinnspielzeitraum“ genannt). Eine Teilnahme ist nur innerhalb dieses Zeitraumes möglich.
3. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die im Gewinnspielzeitraum ein vom Veranstalter auf der Website https://www.denzel.at/gebrauchtwagen/suche mit „Summer Deals“ gekennzeichnetes Lagerfahrzeug (nachfolgend „Summer Deal“ genannt) käuflich vom Veranstalter erwerben.
Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht gestattet. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnahme am Gewinnspiel selbst ist kostenlos und freiwillig.
Mitarbeiter:innen des Veranstalters sowie von mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB), deren Vertriebspartner, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder andere Personen, die an der Erstellung und Verwaltung des Gewinnspiels beteiligt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die persönlichen Angaben des/der Teilnehmers/Teilnehmerin müssen wahrheitsgemäß und korrekt sein, ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, den/die Teilnehmer:in vom Gewinnspiel auszuschließen.
Der Erwerb von Produkten und/oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen haben keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels.
Der Veranstalter behält sich nach eigenem Ermessen vor, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel aus berechtigten Gründen auszuschließen, insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationen des Gewinnspiels, Betrug, unbefugter Einflussnahme, unrichtigen Angaben oder wenn deren Handlungen Grund zur Annahme geben, dass diese gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den beworbenen Gewinn nicht zu vergeben oder einen bereits vergebenen Gewinn zurückzufordern. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt den vergebenen Gewinn zurückzufordern, wenn der dem Gewinn zugrundeliegende Verkauf des „Summer Deals“ aus welchem Grund auch immer rückabgewickelt, angefochten oder aufgelöst wird. In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf den Gewinn rückwirkend.
4. Gewinner:in
Unter allen im Gewinnspielzeitraum am Gewinnspiel teilnehmenden und qualifizierten Käufer/innen eines auf der Website https://www.denzel.at/gebrauchtwagen/suche mit „Summer Deals“ gekennzeichneten Lagerfahrzeuges wird unter Aufsicht eines Notars im Zufallsverfahren durch Auslosung ein/eine Gewinner/in ermittelt.
Pro Fahrzeugkauf kann der Käufer/die Käuferin im Falle seiner/ihrer Teilnahme an dem Gewinnspiel der von ihm schriftlich erteilten Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen persönlich maximal einmal (1) im Lostopf landen. Die Teilnahme ist nur in Verbindung mit dem entsprechenden Fahrzeugkaufvertrag gültig. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich vor, den Gewinn auf Basis der Kaufunterlagen zu prüfen.
5. Gewinn
Der Gewinn ist ein Gutschein für einen 1-wöchigen Aufenthalt im Falkensteiner Schlosshotel Velden in einem Superior Zimmer für zwei (2) Personen inklusive Frühstück auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit im Wert von EUR 3.700,– (in Worten: Euro dreitausendsiebenhundert).
Der Gewinn wird dem/der Gewinner:in in Form eines Hotelgutscheins übergeben.
Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht austauschbar, nicht teilbar und kann nicht auf Dritte übertragen oder in andere Leistungen umgewandelt werden.
6. Auszahlung und Identitätsprüfung
Der/Die Gewinner:in kann seinen/ihren Gewinn nach Bekanntgabe binnen 14 Tagen beim Veranstalter geltend machen. Die Geltendmachung erfolgt durch Einlagen des gesamten Kaufpreises auf dem Konto des Veranstalters bzw. durch Vorlage der Finanzierungs-/ Leasingbestätigung für das von ihm gekaufte Lagerfahrzeug sowie durch Vorlage der Gewinnbenachrichtigung.
Der/Die Gewinner:in ist verpflichtet, seine/ihre Identität und Volljährigkeit nachzuweisen. Die Gewinnübergabe durch den Veranstalter erfolgt nach vollständiger Abwicklung des Fahrzeugkaufs, Prüfung der Identität und Volljährigkeit des/der Gewinners/Gewinnerin sowie gegen Vorlage der Gewinnbenachrichtigung sowie bei Vorliegen sämtlicher Teilnahmebedingungen. Die Übergabe des Gewinns erfolgt durch Ausstellung eines Hotelgutscheines an den Gewinner/die Gewinnerin.
Macht der/die Gewinner:in seinen/ihren Gewinn nicht fristgerecht gemäß den vorstehenden Bestimmungen geltend, werden die erforderlichen Nachweise nicht vollständig erbracht oder nimmt der/die Gewinner:in den Gewinn nicht binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe an, wozu keine Verpflichtung besteht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos und es wir ein/e neue/r Gewinner/in gezogen.
7. Haftung
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären die Teilnehmer:innen, den Veranstalter sowie die mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB), deren Mitarbeiter:innen, Organe, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und andere vom Veranstalter beauftragte Personen, die an der Erstellung, Verwaltung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind (nachfolgend „freigestellte Parteien“), – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung für alle allfälligen eigenen Verluste oder Schäden jeglicher Art im und aus dem Zusammenhang mit dem Gewinnspiel freizustellen, sofern der Schaden des/der Teilnehmers/Teilnehmerin nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten einer freigestellten Partei verursacht wurde.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften die freigestellten Parteien nur für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Kardinalpflicht). Eine „Kardinalpflicht“ ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die Umsetzung des Gewinnspiels erst möglich macht.
Die freigestellten Parteien haften überdies nicht für Computerfehlfunktionen oder sonstige technische Fehler oder Druckfehler.
8. Vorzeitige Beendigung / Änderung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung zu stornieren oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt, Naturereignissen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht weiter durchgeführt werden kann, bspw. wenn unerlaubtes Eingreifen in das Gewinnspiel von dritter Seite erfolgt oder die Integrität, Verwaltung, Unparteilichkeit oder ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels auf irgendeine Art beeinträchtigt wird.
Bei Stornierung oder vorzeitiger Beendigung haben die Teilnehmer:innen keinen Anspruch gegen den Veranstalter, insbesondere keinen Anspruch auf einen Gewinn, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche.
9. Steuern und Abgaben
Die auf den Gewinn entfallende gesetzliche Glücksspielabgabe wird vom Veranstalter abgeführt. Das Gewinnspiel stellt kein konzessionspflichtiges Glücksspiel dar.
Sonstige Steuern, Abgaben oder öffentliche Lasten, die im Zusammenhang mit dem Gewinn über die gesetzliche Glücksspielabgabe hinaus entstehen (z. B. allfällige private Einkommenssteuerpflicht), hat der/die Gewinner:in selbst abzuführen.
10. Datenschutz
Der/die Teilnehmer:in am Gewinnspiel nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass seine/ihre von ihm/ihr im Rahmen des Gewinnspiel bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels, wie bspw. zur Überprüfung der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, zur Bereitstellung des Gewinnes, etc., verarbeitet und verwendet werden und zu diesem Zwecke auch an die im Rahmen des Gewinnspiels vom Veranstalter beigezogenen natürlichen oder juristischen Personen übermittelt werden dürfen. Die Teilnehmer nehmen weiters zustimmend zur Kenntnis, dass ihre personenbezogenen Daten vom Veranstalter auch für andere Zwecke verarbeitet und verwendet werden dürfen, wenn diese anderen Zwecke mit dem Zweck, zu dem ihre personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar sind.
Der/Die Gewinner:in ist mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens und eines Lichtbilds nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung einverstanden; falls keine Zustimmung erfolgt, wird der Name des/der Gewinner:in nicht veröffentlicht.
Die Verarbeitung und Verwendung der vom/von der Teilnehmer:in bekannt gegebenen personenbezogenen Daten beruht insbesondere auf Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertragserfüllung, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, berechtigte Interessen).
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden jedoch jedenfalls solange gespeichert, wie dazu gesetzliche Verpflichtungen bestehen, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder solange Fristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.
Der/Die Teilnehmer:in hat das Recht auf Auskunft über die ihn/sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien. Die näheren Details und Informationen zu diesen Rechten stehen online unter der Internetadresse https://www.denzel.at/datenschutz zur Verfügung.
Der/Die Teilnehmer:in kann seine/ihre Zustimmung jederzeit widerrufen und sein/ihr Recht auf Widerspruch, Zugriff, Berichtigung und Löschung ausüben, indem er/sie eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an datenschutz@denzel.at oder mit gewöhnlicher Post an Wolfgang Denzel Auto AG, Erdbergstraße 189-193, 1030 Wien, übermittelt.
Der/Die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass mit seinem/ihrem Widerruf zugleich seine/ihre Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel erlischt.
11. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen sowie Ergänzungen der Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel vorzunehmen oder das Gewinnspiel ganz abzubrechen. Allfällige Änderungen der Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite https://www.denzel.at/gewinnspielbedingungen-der-wolfgang-denzel-auto-ag kommuniziert.
Die Entscheidungen des Veranstalters, insbesondere zur Gewinnvergabe, sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel. Zwingende gesetzliche Rechte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bleiben unberührt.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und diesen Teilnahmebedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht für den I. Gemeindebezirk Wien.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, nicht durchsetzbar, nicht durchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame, nicht durchsetzbare, undurchführbare oder unvollständige Bestimmung vom Veranstalter durch eine wirksame, durchsetzbare, durchführbare und vollständige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nicht durchsetzbaren, nicht durchführbaren bzw. unvollständigen Bestimmung am ehesten entspricht.