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WENN AUTO, DANN DENZEL

Teilnahmebedingungen – Denzel Glücksauto Tage Rubbellos-Gewinnspiel

Mit der Teilnahme am Denzel Glücksauto Tage Rubbellos-Gewinnspiel (nachfolgend „Gewinnspiel“ genannt) bestätigen die Teilnehmer:innen (nachfolgend „Teilnehmer:innen“ genannt) die nachstehenden Teilnahmebedingungen, insbesondere auch die Datenschutzbestimmungen gem. Punkt 10., gelesen zu haben und diesen ausdrücklich zuzustimmen.

1.    Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels und datenschutzrechtlicher Verantwortlicher ist die Wolfgang Denzel Auto AG, FN 329075i, Erdbergstraße 189-193, 1030 Wien (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).

2.    Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 18.03.2026 (00:00 Uhr) und endet am 16.04.2026 (23:59 Uhr) (nachfolgend „Gewinnspielzeitraum“ genannt). Eine Teilnahme ist nur innerhalb dieses Zeitraumes möglich. 

3.    Teilnahmeberechtigung und Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die im Gewinnspielzeitraum ein vom Veranstalter auf der Website https://www.denzel.at/gebrauchtwagen/suche mit „Glücksauto Tage“ gekennzeichnetes Lagerfahrzeug (nachfolgend „Glücksauto“ genannt) käuflich vom Veranstalter erwerben und damit zugleich ein Rubbellos übernommen haben.

Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht gestattet. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Minderjährige) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Gewinnspiel selbst ist kostenlos und freiwillig.

Mitarbeiter:innen des Veranstalters sowie von mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB), deren Vertriebspartner, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder andere Personen, die an der Erstellung und Verwaltung des Gewinnspiels beteiligt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 
Die persönlichen Angaben des/der Teilnehmers/Teilnehmerin müssen wahrheitsgemäß und korrekt sein, ansonsten ist der Veranstalter berechtigt, den/die Teilnehmer:in vom Gewinnspiel auszuschließen. 

Der Erwerb von Produkten und/oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen haben keinen Einfluss auf den Ausgang des Gewinnspiels.

Der Veranstalter behält sich nach eigenem Ermessen vor, Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel aus berechtigten Gründen auszuschließen, insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, Manipulationen des Gewinnspiels oder des Rubbelloses, Betrug, unbefugter Einflussnahme, Vervielfältigung oder unbefugter Weitergabe eines Rubbelloses, unrichtigen Angaben oder wenn deren Handlungen Grund zur Annahme geben, dass diese gegen geltendes Recht, gegen die guten Sitten verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, den beworbenen Gewinn nicht zu vergeben oder einen bereits vergebenen Gewinn zurückzufordern. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt den vergebenen Gewinn zurückzufordern, wenn der dem Gewinn zugrundeliegende Verkauf des „Glücksautos“ aus welchem Grund auch immer rückabgewickelt, angefochten oder aufgelöst wird. In diesen Fällen entfällt der Anspruch auf den Gewinn rückwirkend. 

4.    Gewinner:in

Es werden im Zuge der Verkäufe der Lagerfahrzeuge insgesamt eintausend (1.000) Rubbellose vom Veranstalter ausgegeben, unter diesen befindet sich lediglich ein (1) Gewinnerlos. Der Gewinn liegt vor, wenn auf dem Gewinnerlos nach dem Aufrubbeln des Rubbelfeldes drei (3) identische Auto-Symbole sichtbar sind.

Maßgeblich sind ausschließlich die unter dem Rubbelfeld sichtbar werdenden Symbolbilder. Es gibt sohin nur einen/eine Gewinner:in, nämlich den/die Käufer:in des „Glücksautos“. 

Pro Fahrzeugkauf wird maximal ein (1) Rubbellos an den Käufer/die Käuferin übergeben. Das Rubbellos ist nur in Verbindung mit dem entsprechenden Fahrzeugkaufvertrag gültig. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen.

Fehler bei der Ausgabe der Rubbellose begründen keinen Anspruch auf Teilnahme oder Gewinn.

Der Veranstalter behält sich vor, den Gewinn auf Basis des Originalloses und der Kaufunterlagen zu prüfen. 

Die Teilnahme/Verwendung manipulierter, unleserlicher, verlorener oder gestohlener Rubbellosen am Gewinnspiel ist ausgeschlossen bzw. verboten.

5.    Gewinn

Der Gewinn ist ein Geldbetrag in der Höhe des für das gekaufte „Glücksauto“ vom Gewinner bezahlten Kaufpreises laut Zahlungs- bzw. Überweisungsbeleg, maximal jedoch EUR 30.000,– (in Worten: Euro dreißigtausend).

Der Gewinn wird dem/der Gewinner:in als Barzahlung brutto überwiesen.
Bei Leasing- oder Kreditfinanzierung erfolgt die Auszahlung ebenfalls als Barzahlung an den/die Gewinner und wird nicht auf Finanzierungs-, Leasing- oder Kreditverträge angerechnet.

Der Gewinn ist nicht übertragbar, nicht austauschbar, nicht teilbar und kann nicht auf Dritte übertragen oder in andere Leistungen umgewandelt werden.

6.    Auszahlung und Identitätsprüfung

Der/Die Gewinner:in kann seinen/ihren Gewinn bis zum 16.04.2026 beim Veranstalter geltend machen. 

Der/Die Gewinner:in ist verpflichtet, seine/ihre Identität und Volljährigkeit nachzuweisen. Die Gewinnauszahlung durch den Veranstalter erfolgt nach vollständiger Abwicklung des Fahrzeugkaufs, Prüfung der Identität und Volljährigkeit des/der Gewinners/Gewinnerin sowie gegen Vorlage des gültigen Original-Gewinnloses sowie bei Vorliegen sämtlicher Teilnahmebedingungen. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt auf ein vom/von der Gewinner/Gewinnerin bekanntzugebendes, auf ihn/sie lautendes inländisches Bankkonto.

Macht der/die Gewinner:in seinen/ihren Gewinn nicht fristgerecht gemäß den vorstehenden Bestimmungen geltend, werden die erforderlichen Nachweise nicht vollständig erbracht oder nimmt der/die Gewinner:in den Gewinn nicht binnen 14 Tagen nach Beendigung des Gewinnspiels bzw. ab schriftlicher Verständigung durch den Veranstalter vom erfolgten Gewinn an, wozu keine Verpflichtung besteht, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos.

7.    Haftung

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären die Teilnehmer:innen, den Veranstalter sowie die mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen (§ 189a Z 8  UGB), deren Mitarbeiter:innen, Organe, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und andere vom Veranstalter beauftragte Personen, die an der Erstellung, Verwaltung und Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind (nachfolgend „freigestellte Parteien“), – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung für alle allfälligen eigenen Verluste oder Schäden jeglicher Art im und aus dem Zusammenhang mit dem Gewinnspiel freizustellen, sofern der Schaden des/der Teilnehmers/Teilnehmerin nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Seiten einer freigestellten Partei verursacht wurde. 

Bei leichter Fahrlässigkeit haften die freigestellten Parteien nur für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung (Kardinalpflicht). Eine „Kardinalpflicht“ ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die Umsetzung des Gewinnspiels erst möglich macht. 

Die freigestellten Parteien haften überdies nicht für Computerfehlfunktionen oder sonstige technische Fehler, Druckfehler oder fehlerhafte Rubbellose.

8.    Vorzeitige Beendigung / Änderung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel nach alleinigem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung zu stornieren oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei höherer Gewalt, Naturereignissen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht oder nicht weiter durchgeführt werden kann, bspw. wenn unerlaubtes Eingreifen in das Gewinnspiel von dritter Seite erfolgt oder die Integrität, Verwaltung, Unparteilichkeit oder ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels auf irgendeine Art beeinträchtigt wird. 
 
Bei Stornierung oder vorzeitiger Beendigung haben die Teilnehmer:innen keinen Anspruch gegen den Veranstalter, insbesondere keinen Anspruch auf einen Gewinn, Schadenersatz oder sonstige Ansprüche. 

9.    Steuern und Abgaben

Die auf den Gewinn entfallende gesetzliche Glücksspielabgabe wird vom Veranstalter abgeführt. Das Gewinnspiel stellt kein konzessionspflichtiges Glücksspiel dar.
Sonstige Steuern, Abgaben oder öffentliche Lasten, die im Zusammenhang mit dem Gewinn über die gesetzliche Glücksspielabgabe hinaus entstehen (z. B. allfällige private Einkommenssteuerpflicht), hat der/die Gewinner:in selbst abzuführen.

10.    Datenschutz

Der/die Teilnehmer:in am Gewinnspiel nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass seine/ihre von ihm/ihr im Rahmen des Gewinnspiel bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels, wie bspw. zur Überprüfung der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, zur Bereitstellung des Gewinnes, etc., verarbeitet und verwendet werden und zu diesem Zwecke auch an die im Rahmen des Gewinnspiels vom Veranstalter beigezogenen natürlichen oder juristischen Personen übermittelt werden dürfen. Die Teilnehmer nehmen weiters zustimmend zur Kenntnis, dass ihre personenbezogenen Daten vom Veranstalter auch für andere Zwecke verarbeitet und verwendet werden dürfen, wenn diese anderen Zwecke mit dem Zweck, zu dem ihre personenbezogenen Daten erhoben wurden, vereinbar sind. 

Der/Die Gewinner:in ist mit der Veröffentlichung seines/ihres Namens und eines Lichtbilds nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung einverstanden; falls keine Zustimmung erfolgt, wird der Name des/der Gewinner:in nicht veröffentlicht.

Die Verarbeitung und Verwendung der vom/von der Teilnehmer:in bekannt gegebenen personenbezogenen Daten beruht insbesondere auf Art. 6 DSGVO (Einwilligung, Vertragserfüllung, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, berechtigte Interessen).

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Die personenbezogenen Daten werden jedoch jedenfalls solange gespeichert, wie dazu gesetzliche Verpflichtungen bestehen, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder solange Fristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Der/Die Teilnehmer:in hat das Recht auf Auskunft über die ihn/sie betreffenden gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien. Die näheren Details und Informationen zu diesen Rechten stehen online unter der Internetadresse [www.denzel.at] zur Verfügung.

Der/Die Teilnehmer:in kann seine/ihre Zustimmung jederzeit widerrufen und sein/ihr Recht auf Widerspruch, Zugriff, Berichtigung und Löschung ausüben, indem er/sie eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an datenschutz@denzel.at oder mit gewöhnlicher Post an Wolfgang Denzel Auto AG, Erdbergstraße 189-193, 1030 Wien, übermittelt. 
Der/Die Teilnehmer:in nimmt zur Kenntnis, dass mit seinem/ihrem Widerruf zugleich seine/ihre Teilnahmeberechtigung am Gewinnspiel erlischt.

11.    Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen sowie Ergänzungen der Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel vorzunehmen oder das Gewinnspiel ganz abzubrechen. Allfällige Änderungen der Teilnahmebedingungen werden auf der Webseite www.denzel.at kommuniziert.

Die Entscheidungen des Veranstalters, insbesondere zur Gewinnvergabe, sind endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel. Zwingende gesetzliche Rechte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin bleiben unberührt.

12.    Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und diesen Teilnahmebedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht für den I. Gemeindebezirk Wien.

13.    Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, nicht durchsetzbar, nicht durchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird die unwirksame, nicht durchsetzbare, undurchführbare oder unvollständige Bestimmung vom Veranstalter durch eine wirksame, durchsetzbare, durchführbare und vollständige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, nicht durchsetzbaren, nicht durchführbaren bzw. unvollständigen Bestimmung am ehesten entspricht.