§57a Überprüfung
Die §57a-Überprüfung (das sogenannte "Pickerl") ist die gesetzlich vorgeschriebene technische Begutachtung Ihres Fahrzeugs in Österreich. Viele Mängel wie abgefahrene Reifen, defekte Bremsen, Probleme an der Beleuchtung oder am Fahrwerk bleiben im Alltag oft unbemerkt. Erst bei der Überprüfung zeigt sich, ob das Fahrzeug noch allen Sicherheits- und Umweltanforderungen entspricht.

Warum sollte man das Fahrzeug nach §57a überprüfen lassen?
Verkehrssicherheit: Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist.
Gesetzliche Verpflichtung: Ohne gültiges Pickerl ist Ihr Fahrzeug im Straßenverkehr nicht zulässig.
Frühzeitige Erkennung: Verschleiß und Defekte werden rechtzeitig erkannt, bevor größere Schäden entstehen.
Kostenschutz: Kleine Mängel können früh behoben werden, bevor teure Reparaturen notwendig werden.
Werterhalt: Ein technisch einwandfreies Fahrzeug behält seinen Marktwert besser.
Im Rahmen der §57a-Überprüfung kontrollieren unsere Fachkräfte Ihr Fahrzeug nach den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkten. Dazu gehören unter anderem Bremsanlage, Fahrwerk, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Karosserie sowie Abgaswerte und sicherheitsrelevante Systeme.
Werden Mängel festgestellt, erhalten Sie eine klare und transparente Rückmeldung. Auf Wunsch können notwendige Reparaturen direkt in unserer Werkstatt durchgeführt werden. Anschließend erfolgt die Nachprüfung, damit Ihr Fahrzeug rasch wieder ein gültiges Pickerl erhält – schnell, zuverlässig und unkompliziert.
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