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§57a Überprüfung

Diese Überprüfung wird von uns durchgeführt um sowohl die Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeuges zu überprüfen, als auch die Umweltverträglichkeit.       
Seit April 2002 gelten für PKW und Kombi neue Begutachtungsintervalle. Diese Fahrzeuge müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen Sie erst nach weiteren 2 Jahren und danach im gewohnten Jahresrhythmus begutachtet werden.         
 
DENZEL Tipp
Toleranzfristen: Die Begutachtung kann einen Monat vor bzw. bis spätestens 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.
 

Denzel Service §57 Pickerl Überprüfung